Gesellenprüfung

Auch wenn der Stuckateur Trockenbauarbeiten durchführen darf, dürfen Trockenbauer keine Arbeiten eines Stuckateurs durchführen. Das hat das Amtsgericht Karlsruhe am 19. November 2019 in einem rechtskräftig entschieden (Az. 9 OWi 750 Js 10594/19). Innen- und Außenputzarbeiten nach § 2 der Stuckateurmeisterverordnung dürfen nicht von Trockenbauern ausgeführt werden. Bei Verstößen handelt es sich um Schwarzarbeit – hohe Bußgelder und Freiheitsstrafen sind möglich.